Alle Leistungen können Sie vorrübergehend, zum Beispiel bei Verhinderung durch Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder gelegentlich aber auch Dauerhaft in Anspruch nehmen.
Unsere Leistungen im Überblick
Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Erbringung von Pflegesachleistungen für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Wohnumfeld