Kranken- und Altenpflege

Alle Leistungen können Sie vorrübergehend, zum Beispiel bei Verhinderung durch Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder gelegentlich aber auch Dauerhaft in Anspruch nehmen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
  • Erbringung von Pflegesachleistungen für die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen im eigenen Wohnumfeld

Umfasst die Grundpflege

  • tägliche Körperpflege
  • das Aus- und Ankleiden
  • Lagern und Betten
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme u.v.m
  • Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI